Ausschreibung/C – Schau
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Nelly Philippot, B
Teilnahmeberechtigung:
Alle Pferde sind von Amateuren vorzustellen. Der Amateurstatus gerät in Verlust, wenn in den letzten 10 Jahren gegen Bezahlung ein oder mehrere Pferde trainiert und/oder vorgestellt worden sind.
Klasse 2 Hengstfohlen
Klasse 7 4-7 jährige Stuten
Der Veranstalter behält sich vor, Klassen zusammenzulegen bzw. die Klasseneinteilung zu verändern.
Danach erfolgen die Einzelvorstellungen unter Beachtung der Anweisungen des Ringstewards.
Jeder Vorführer kann entscheiden, ob er sein Pferd erst im Trab zeigt und
danach vor den Richtern aufstellt, oder nach dem Aufstellen wahlweise im
Trab an der Hand oder im Freilauf zeigt. Das Zeitlimit für die
Gesamtvorstellung eines Pferdes soll fünf Minuten nicht überschreiten.
Kriterien:
und Trab)
indem die Ergebnisse addiert und durch die Zahl der Richter geteilt werden.
Die Noten werden offen gezeigt.
Bei Notengleichheit entscheidet die jeweils höchste Typnote über die
Platzierung. Wenn dennoch Notengleichheit besteht, wird die höchste
Bewegungsnote – Trab – herangezogen. Liegt nun noch immer eine
Notengleichheit vor, so werden die betreffenden Pferde noch einmal
vergleichend gerichtet.
Übertriebenes Make-up und geschorene Pferdes und überstreckte Aufstellung sind nicht erforderlich bzw. unerwünscht.
Die Hufe dürfen nicht gefärbt und lackiert sein und müssen sich in gepflegtem Zustand befinden.
Hufeisen sind erst ab einem Alter von drei Jahren erlaubt.
Das Pferd muss gut erzogen sein und vom Vorführer jederzeit kontrolliert werden können.
Verboten sind jegliche Gewaltanwendungen gegenüber den Pferden.
Alle Massnahmen, die Pferde in Angst und Panik versetzten können, sind zu unterlassen.
Bei Missachtung dieser Regeln erfolgt der sofortige Ausschluss.
Das Österreichische Tierschutzgesetz ist einzuhalten.
Fohlen werden nicht nach dem beschriebenen Richtsystem bewertet, sondern gemeinsam von den Richtern vergleichend gerichtet, d.h. die Richter notieren gemeinsam die Rangierung in der Klasse.
Typ – multipliziert mit 2, Gesamterscheinung – multipliziert mit 1, Bewegungen – multipliziert mit 3. Das Pferd mit der höchsten Gesamtnote wird Österreichischer Liberty Champion 2011.
rechts), die zweitplazierten Pferde dahinter in der gleichen Reihenfolge.
Die Richter beurteilen die erstplatzierten Pferde, zuerst jedes einzelne stehend
und dann im Trab. Die Richter dürfen nicht miteinander sprechen. Der Champion
“Gewinner der Goldmedaille” wird aus den Pferden der ersten Reihe mittels
schriftlicher Stimme eines jeden Richters gewählt. Das am besten benotete
Pferd wird Champion “Goldmedaillen-Gewinner”. Im Falle einer Punktgleichheit
wird das Pferd, das die höchste Punktzahl in seiner Klasse erhalten hat, zum
Goldmedaillen-Gewinner ernannt. Im Falle einer weiteren Punktgleichheit
finden die “Punktgleichheitsregeln bei Platzierungen” Anwendung. Wenn der
Champion bestimmt ist, wird der Reservechampion “Silbermedaillen-Gewinner”
gewählt.
Goldmedaillen-Gewinner, von allen anderen Pferden, die sich für das
Championat qualifiziert haben.
Systems ermittelt, mit dem der Silbermedaillen-Gewinner ausgewählt wurde.
zweitplazierte seinen Platz einnehmen und zusammen mit den erstplatzierten
gerichtet. Sollte ein erstplatziertes Pferd aus irgend einem Grund aus dem
Ring gewiesen werden, wird erachtet, es habe am Championat teilgenommen, und
deshalb kann das zweitplazierte Pferd nicht mit den anderen erstplatzierten
gerichtet werden. Alle Pferde, die sich für ein Championat qualifizieren,
müssen daran teilnehmen. Nichtteilnahme ohne tierärztliches Zeugnis zieht
die Disqualifizierung des Pferdes und die Streichung aller Ergebnisse und
Platzierungen nach sich. Im Falle einer Disqualifizierung rückt das hinter
dem disqualifizierten Pferd stehende Pferd in der Klasse um einen Rang vor,
kann aber nicht am Championat teilnehmen.
die Champions erhalten Ehrenpreise. Das Pferd mit den größten Erfolgen in Sportbewerben erhält einen besonderen Ehrenpreis (Erfolge sind vorzuweisen).
Horse Show Commission. Alle Teilnehmer oder deren Beauftragte erkennen mit
Abgabe der Nennung die Bestimmungen dieser Ausschreibung voll an. Die
Teilnehmer unterwerfen sich den auf die Schauveranstaltung beschränkten und
auf der Grundlage des in der Ausschreibung festgelegten Bewertungssystems
getroffenen Entscheidungen der Richter. Diese sind vom Veranstalter
eingeladen und ehrenamtlich tätig.
seuchenfreien Bestand kommen.
Sie müssen wirksam gegen INFLUENZA geimpft sein.
Der Impfnachweis ist vor Ort vorzulegen und dem Nennungsformular ist eine´Kopie des Impfnachweises beizulegen.
Bei Fehlen des Nachweises ist der zuständige Tierarzt ermächtigt, eine kostenpflichtige Untersuchung durchzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Entscheidung des Tierarztes Pferde in Quarantäne zu verweisen.
5. Boxen stehen für EUR 60 (inkl. Einstreu) zur Verfügung.
6. Das Nenngeld beträgt EUR 60 pro Pferd für die Schauklassen und EUR 40
für die Liberty-Klasse. Nenngeld und Boxengeld sind im Voraus
zu entrichten, anderenfalls behält sich der Veranstalter vor, Pferde von der
Schau auszuschließen. Für verspätet eingehende Meldungen, sofern diese noch
angenommen werden, wird vom Veranstalter das doppelte Nenngeld erhoben. Bei
Abmeldungen vor der Veranstaltung kann das Nenngeld nur erstattet werden,
sofern die Pferde noch aus dem Katalog genommen werden können.
7. Die Vorführer sollen ordentlich gekleidet sein. Die Vorführer dürfen
keine Kleidungsstücke mit Reklameaufschrift tragen, die einen Hinweis auf
das vorgeführte Pferd oder den Besitzer geben könnte. Die Pferde sind mit
Lederzäumung oder leichtem Halfter vorzustellen. Hengste im Alter von 3
Jahren und darüber müssen mit geeignetem Zaum und Gebiss vorgeführt werden.
8. Pro Pferd dürfen sich der Vorführer und ein Peitschenführer im Ring befinden.
9. Von allen Ausstellern wird erwartet, dass sie sich entsprechend den
Regeln des ethischen Schauverhaltens auf dem Gelände bewegen. Sie werden
diesbezüglich für sich selbst und für Ihre Vorführer verantwortlich gemacht.
Entscheidungen des Schaukomitees, der Richter, des Disziplinarkomitees und
der eingesetzten Stewards sind endgültig. Sie sind nicht haftbar für die Folgen der von ihnen getroffenen Entscheidungen.
10. Startnummern als Brust- und Rückennummern werden vom Veranstalter gegen
ein Pfand von 10 EUR ausgegeben. Das Pfandgeld kann nur vor Ort
ausgezahlt werden


